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Galaspiel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis vor dem Livegang: Die markierten Angaben in eckigen Klammern (Firma, Vertretung, Anschrift, Telefon) trägt der Betreiber noch ein. Dieser Text ist keine Rechtsberatung und wird vor der Veröffentlichung rechtlich geprüft.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung betreuter Spieltische für Veranstaltungen zwischen

[Firmenname und Rechtsform – vor Veröffentlichung ergänzen]
[Straße und Hausnummer – vor Veröffentlichung ergänzen]
[PLZ und Ort – vor Veröffentlichung ergänzen]
vertreten durch [Vertretungsberechtigte Person – vor Veröffentlichung ergänzen]

(nachfolgend „Galaspiel“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Gastgeber“). Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB); wo eine Regelung nur für eine der beiden Gruppen gilt, ist das ausdrücklich gesagt.

(2) Abweichende Bedingungen des Gastgebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Galaspiel ihnen in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder Telefon ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin.

(2) Galaspiel erstellt auf Grundlage der Anfrage ein Angebot in Textform. Es ist 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht. Bis zur Annahme bleibt der Termin frei verfügbar; eine Reservierung ohne Vertrag findet nicht statt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gastgeber das Angebot innerhalb der Gültigkeit in Textform (z. B. per E-Mail an anfrage@galaspiel.de) annimmt und Galaspiel die Buchung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Leistungsumfang

(1) Galaspiel stellt die im Angebot benannten Spieltische samt Spielmaterial und Jetons, die Betreuung durch Croupiers bzw. Dealer für die vereinbarte Spielzeit sowie Anlieferung, Aufbau und Abbau bereit. Maßgeblich ist allein die Leistungsbeschreibung im Angebot; Angaben auf der Website zu Maßen, Kapazitäten und Zeiten sind Richtwerte.

(2) Die Spielzeit beginnt zur vereinbarten Uhrzeit. Bei mehr als drei Stunden Spielzeit am Stück stehen den Croupiers kurze, zeitlich versetzte Pausen von ca. 10 Minuten zu; der Spielbetrieb insgesamt läuft währenddessen weiter. Vereinbarte Spielpausen (z. B. während Dinner oder Reden) zählen nicht zur Spielzeit, solange die Gesamtanwesenheit des Teams acht Stunden nicht überschreitet.

(3) Galaspiel darf gleichwertige Tische und Materialien einsetzen und sich zur Leistungserbringung geschulter freier Mitarbeitender und Subunternehmer bedienen. Für diese haftet Galaspiel wie für eigenes Personal.

(4) Leistungen Dritter (z. B. Fotografie, Musik, Raumdekoration, Catering) werden im Angebot als Partnerleistung gekennzeichnet. Ist dort ein Dritter als Vertragspartner benannt, kommt der Vertrag über diese Leistung unmittelbar zwischen dem Gastgeber und dem Dritten zustande; Galaspiel vermittelt in diesem Fall lediglich.

4. Pflichten der Gastgeber

(1) Der Gastgeber stellt auf eigene Kosten sicher:

  • Raum: eine ebene, trockene und tragfähige Stellfläche in der im Angebot genannten Größe, in Innenräumen oder – nur nach ausdrücklicher Vereinbarung – unter fester Überdachung bzw. im Festzelt mit verlegtem Boden, Wind- und Regenschutz;
  • Zugang: Zutritt zur Location im vereinbarten Auf- und Abbaufenster sowie einen Anlieferweg mit Türen und Flure mit mindestens 80 cm lichter Breite, ebenerdig oder mit Aufzug. Treppen, längere Tragewege (über 50 m) und sonstige Erschwernisse sind bei der Anfrage mitzuteilen;
  • Strom: bei gebuchter Tischbeleuchtung eine haushaltsübliche 230-V-Steckdose im Umkreis von ca. 10 m;
  • Parken: eine kostenfreie Haltemöglichkeit für einen Transporter bis 3,5 t in Eingangsnähe für die Dauer des Ein- und Ausladens sowie einen Stellplatz für die Dauer der Veranstaltung. Anfallende Park- und Zufahrtsgebühren trägt der Gastgeber;
  • Genehmigungen: alle für die Veranstaltung erforderlichen Erlaubnisse und Anmeldungen (z. B. Hausrecht der Location, Sondernutzung, Brandschutzauflagen, GEMA für Musik). Galaspiel schuldet keine behördlichen Genehmigungen;
  • Ansprechperson: eine entscheidungsbefugte Person vor Ort, die während Aufbau, Spielzeit und Abbau erreichbar ist;
  • Verpflegung: alkoholfreie Getränke für das Team und, ab fünf Stunden Anwesenheit, eine einfache Mahlzeit sowie eine Möglichkeit zum Umziehen.

(2) Verzögert sich der Aufbau oder der Spielbeginn aus Gründen, die der Gastgeber zu vertreten hat, verkürzt sich die Spielzeit entsprechend; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Wartezeiten von mehr als 30 Minuten können je angefangener halber Stunde mit dem halben im Angebot genannten Verlängerungssatz berechnet werden.

(3) Ist die Stellfläche am Veranstaltungstag ungeeignet (z. B. nass, uneben, ungeschützt im Freien) und steht keine Ausweichfläche zur Verfügung, darf Galaspiel den Aufbau einzelner oder aller Tische ablehnen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

5. Spiel ohne Geldeinsatz

(1) Sämtliche Spiele dienen ausschließlich der Unterhaltung. Gespielt wird mit Jetons ohne Geldwert, die den Gästen unentgeltlich ausgegeben werden. Jetons werden weder verkauft noch nachverkauft noch in Geld, Gutscheine oder geldwerte Vorteile zurückgetauscht; eine Auszahlung findet nicht statt. Die Leistung von Galaspiel ist damit kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) und des § 284 StGB.

(2) Der Gastgeber darf Geldeinsätze weder zulassen noch organisieren. Untersagt sind insbesondere der Verkauf von Jetons, ein „Buy-in“, an die Spielteilnahme gekoppelte Eintrittsgelder oder Spenden sowie private Wetten der Gäste am Tisch. Eine symbolische Ehrung der erfolgreichsten Gäste mit Sachpreisen von geringem Wert, die der Gastgeber stellt, bleibt möglich. Die rechtliche Verantwortung für die Gestaltung von Preisen und Tombolas trägt der Gastgeber.

(3) Stellen die Croupiers fest, dass um Geld gespielt wird, unterbrechen sie den Spielbetrieb und informieren die Ansprechperson. Wird der Verstoß nicht sofort abgestellt, darf Galaspiel die Leistung beenden; der Vergütungsanspruch bleibt in voller Höhe bestehen.

(4) Wer mitspielen darf, entscheidet der Gastgeber im Rahmen seines Hausrechts und der Vorgaben der Location. Croupiers dürfen erkennbar stark alkoholisierte oder sich ungebührlich verhaltende Gäste vom Spiel ausschließen.

6. Preise und Zahlung

(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt, gegenüber Unternehmern Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Anfahrt wird einmal pro Veranstaltung und Fahrzeug berechnet. Die ersten 40 km einfacher Strecke ab dem Lager von Galaspiel sind im Preis enthalten; darüber hinaus gilt die im Angebot genannte Kilometerpauschale für Hin- und Rückweg. Eine erforderliche Übernachtung des Teams wird im Angebot gesondert ausgewiesen.

(3) Zahlungsbedingungen: 30 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach der Auftragsbestätigung; Restbetrag bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber zahlen den Restbetrag auf Wunsch per Rechnung, fällig 14 Tage nach der Veranstaltung, sofern dies im Angebot vereinbart ist. Zahlungen erfolgen per Überweisung; Barzahlung am Veranstaltungstag ist nicht vorgesehen.

(4) Geht die Anzahlung trotz Erinnerung mit einer Nachfrist von sieben Tagen nicht ein, darf Galaspiel vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben. Ist der Restbetrag bei Veranstaltungsbeginn nicht gezahlt, darf Galaspiel die Leistung bis zur Zahlung zurückhalten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

7. Stornierung durch den Gastgeber

(1) Der Gastgeber kann den Vertrag jederzeit vor der Veranstaltung in Textform kündigen (Stornierung), am einfachsten per E-Mail an support@galaspiel.de. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Galaspiel.

(2) Im Fall der Stornierung berechnet Galaspiel anstelle der vereinbarten Vergütung eine pauschale Entschädigung, die ersparte Aufwendungen und die übliche anderweitige Verwendung von Personal und Material bereits berücksichtigt. Sie beträgt, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis ohne Anfahrt:

  • bis 91 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei – die Anzahlung wird erstattet
  • 90 bis 61 Tage vorher: 25 %
  • 60 bis 31 Tage vorher: 50 %
  • 30 bis 8 Tage vorher: 75 %
  • ab 7 Tagen vorher oder bei Nichtdurchführung am Tag selbst: 90 %

(3) Anfahrt und Übernachtung werden bei einer Stornierung nicht berechnet, soweit sie nicht angefallen sind. Bereits beauftragte personalisierte Artikel (z. B. bedruckte Jetons) werden zusätzlich in Höhe der nachgewiesenen Kosten berechnet und dem Gastgeber ausgehändigt.

(4) Dem Gastgeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Galaspiel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet, Überzahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet.

(5) Die Verringerung der Tischzahl oder der Spielzeit gilt als Teilstornierung; die Staffel wird auf den entfallenden Teil der Vergütung angewendet.

8. Umbuchung und Terminverschiebung

(1) Eine Terminverschiebung ist einmalig kostenfrei, wenn sie bis 61 Tage vor dem Fest in Textform erklärt wird, der neue Termin innerhalb von zwölf Monaten liegt und bei uns frei ist. Preisunterschiede zwischen altem und neuem Termin (z. B. Saison- oder Wochentagspreise, andere Anfahrt) werden ausgeglichen.

(2) Bei einer späteren Verschiebung gilt die Stornostaffel nach Ziffer 7. Bucht der Gastgeber zugleich verbindlich einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten, rechnet Galaspiel die Hälfte der Stornopauschale auf die Vergütung des Ersatztermins an.

(3) Änderungen von Uhrzeit, Spielauswahl oder Location am selben Tag sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, soweit Personal, Material und Anfahrt es zulassen.

9. Verlängerung vor Ort

Eine Verlängerung der Spielzeit am Veranstaltungstag ist möglich, wenn Personal und Location es zulassen. Sie ist spätestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Ende mit der Saalleitung bzw. der Croupière oder dem Croupier am Tisch abzustimmen und wird je angefangener Stunde und Tisch mit dem im Angebot genannten Verlängerungssatz berechnet. Die Verlängerung wird vor Ort in Textform oder auf dem Einsatzprotokoll bestätigt und nachträglich in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

10. Equipment und Schäden

(1) Tische, Spielmaterial und Jetons bleiben Eigentum von Galaspiel. Ausgenommen sind personalisierte Artikel, die ausdrücklich als Gastgeschenk vereinbart wurden; sie gehen mit vollständiger Zahlung in das Eigentum des Gastgebers über.

(2) Gewöhnliche Abnutzung ist mit der Vergütung abgegolten. Dazu zählt auch ein üblicher Schwund von bis zu 5 % der ausgegebenen Standardjetons.

(3) Für darüber hinausgehende Verluste sowie für Beschädigungen des Equipments, die der Gastgeber, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte schuldhaft verursachen (z. B. Brandlöcher, verschüttete Getränke auf dem Tableau, Bruch, Entwendung), haftet der Gastgeber in Höhe der Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswerts (Zeitwert). Gläser und Speisen gehören nicht auf die Spielfläche; Rauchen am Tisch ist nicht gestattet.

(4) Bleibt das Equipment vereinbarungsgemäß über Nacht in der Location, sorgt der Gastgeber für einen verschlossenen Raum und trägt in dieser Zeit die Gefahr des zufälligen Untergangs.

11. Haftung

(1) Galaspiel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gastgeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Galaspiel. Für Garderobe und Wertsachen der Gäste sowie für den Ablauf der Veranstaltung im Übrigen ist der Gastgeber verantwortlich.

(4) Kann Galaspiel die Leistung aus Gründen nicht erbringen, die sie zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Personal ohne gleichwertigen Ersatz), erstattet sie die darauf entfallende Vergütung vollständig. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Absätzen 1 bis 3.

12. Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und auch bei äußerster Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, etwa Naturkatastrophen, behördliche Veranstaltungsverbote, Unwetterwarnungen der höchsten Stufe für den Veranstaltungsort, Sperrung der Location durch Dritte oder vergleichbare Umstände. Schlechtes Wetter bei Außenveranstaltungen, geringe Gästezahlen oder die Absage einzelner Programmpunkte gehören nicht dazu.

(2) Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt unmöglich, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Galaspiel erstattet geleistete Zahlungen abzüglich nachweislich bereits entstandener Fremdkosten (z. B. personalisierte Artikel) oder schreibt sie auf Wunsch vollständig für einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten gut. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall auf beiden Seiten nicht.

13. Bild- und Tonaufnahmen

(1) Galaspiel fertigt Aufnahmen auf der Veranstaltung nur an und verwendet sie nur dann für eigene Zwecke (Website, Referenzen, soziale Medien), wenn der Gastgeber vorher in Textform zugestimmt hat. Erkennbar abgebildete Gäste werden nur mit deren eigener Einwilligung gezeigt. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Gastgeber und seine Gäste dürfen Tische und Croupiers für private Zwecke fotografieren und filmen. Eine gewerbliche Nutzung von Aufnahmen, auf denen Mitarbeitende von Galaspiel erkennbar sind, bedarf deren Zustimmung.

14. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher

Verträge mit Galaspiel betreffen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein fester Termin vereinbart wird. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag per E-Mail, Telefon oder über die Website geschlossen wurde. Das bedeutet: Mit Ihrer Annahme des Angebots ist die Buchung verbindlich. Eine Lösung vom Vertrag ist nach den Ziffern 7 und 8 möglich.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Galaspiel ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(2) Ist der Gastgeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das Gesetz.

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern unter info@galaspiel.de.

Stand: September 2026